Zum Inhalt springen

Einsatzgebiet

Bausachverständiger für den Kreis Mettmann

Mein Schwerpunkt liegt im Kreis Mettmann und in Düsseldorf – hier bin ich schnell vor Ort und kenne die typische Bausubstanz.

Städte mit eigener Seite

Für diese drei Städte finden Sie eine ausführliche Seite mit den örtlichen Besonderheiten:

Wo ich für Sie unterwegs bin

Der Kreis Mettmann ist der am dichtesten besiedelte Landkreis Deutschlands – und baulich sehr vielfältig. Fachwerk in den alten Ortskernen, Zechen- und Werkssiedlungen, Zeilenbauten der Nachkriegsjahrzehnte und aktuelle Neubaugebiete stehen dicht beieinander. Jede Epoche bringt eigene Schwachstellen mit.

Wer hier regelmäßig begutachtet, kennt diese Konstruktionen und weiß, wo man hinsehen muss. Das spart Zeit bei der Untersuchung und führt schneller zu einer belastbaren Aussage. Tätig bin ich in allen zehn Städten des Kreises und in der angrenzenden Landeshauptstadt.

Anfahrten im Kreis Mettmann und in Düsseldorf sind Teil meines Leistungsangebots. Außerhalb dieses Gebiets berechne ich die Anfahrt separat und nenne sie Ihnen vorher. Manche Gutachten hängen ohnehin nicht am Standort – eine Restnutzungsdauer, eine Kaufpreisaufteilung oder eine Wohnflächenberechnung erstelle ich auch überregional.

  • Erkrath, Haan und Heiligenhaus
  • Hilden, Langenfeld und Mettmann
  • Monheim am Rhein und Ratingen
  • Velbert und Wülfrath
  • Düsseldorf als direkt angrenzende Stadt
  • Darüber hinaus deutschlandweit tätig
Schematische Karte mit den zehn Städten des Kreises Mettmann – Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Velbert und Wülfrath – sowie der angrenzenden Landeshauptstadt Düsseldorf. Der Bürostandort Mettmann ist hervorgehoben.DüsseldorfRatingenHeiligenhausVelbertWülfrathMettmannErkrathHaanHildenLangenfeldMonheim

Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren

Schildern Sie mir kurz Ihre Situation – telefonisch oder per E-Mail. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und welches Gutachten sinnvoll ist, und einen Festpreis für den vereinbarten Umfang.