Restnutzungsdauer & AfA
Kürzere Nutzungsdauer, höhere Abschreibung
Ich ermittle die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihres Gebäudes und halte sie in einem Gutachten für das Finanzamt fest.
Was ein Restnutzungsdauergutachten bewirkt
Vermietete Gebäude werden steuerlich über eine pauschale Nutzungsdauer abgeschrieben – meist 50 Jahre, also zwei Prozent im Jahr. Diese Pauschale trifft aber nicht auf jedes Gebäude zu. Ist ein Haus tatsächlich kürzer nutzbar, darf nach § 7 Abs. 4 EStG die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer angesetzt werden.
Genau das weist ein Restnutzungsdauergutachten nach. Ich beurteile das Gebäude vor Ort: Zustand der tragenden Teile, Dach, Fassade, Haustechnik, bisherige Modernisierungen. Daraus leite ich die verbleibende Nutzungsdauer nachvollziehbar her. Fällt sie etwa auf 25 Jahre, verdoppelt sich Ihre jährliche Abschreibung.
- Beurteilung von Bausubstanz, Dach, Fassade und Haustechnik vor Ort
- Herleitung der tatsächlichen Restnutzungsdauer nach anerkannter Methodik
- Gutachten als Nachweis gegenüber dem Finanzamt
- Grundlage für eine höhere jährliche Abschreibung

Restnutzungsdauer überschlagen
Wird eine vermietete Immobilie kürzer abgeschrieben, sinkt die Steuerlast. Grundlage dafür ist die tatsächliche Restnutzungsdauer des Gebäudes. Mit den folgenden Angaben erhalten Sie einen groben Richtwert, ob sich ein Gutachten für Sie lohnen könnte.
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner liefert einen unverbindlichen Richtwert und ersetzt keine steuerliche Beratung. Ob und in welcher Höhe eine verkürzte Restnutzungsdauer anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt auf Grundlage eines Gutachtens. Bitte sprechen Sie zusätzlich mit Ihrer Steuerberatung.
So läuft ein Restnutzungsdauergutachten ab
Von der Anfrage bis zum Gutachten sind es fünf Schritte.
Anfrage
Sie schildern mir, um welches Objekt es geht. Wir klären, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet, und ich nenne Ihnen einen Festpreis.
Besichtigung
Ich sehe mir das Gebäude vor Ort an. Ohne Ortstermin lässt sich die tatsächliche Nutzungsdauer nicht belastbar herleiten.
Untersuchung
Ich beurteile den Zustand der wesentlichen Bauteile und erfasse, was modernisiert wurde und was nicht.
Dokumentation
Ich leite die Restnutzungsdauer nachvollziehbar her und halte sie in einem Gutachten fest, das Sie dem Finanzamt vorlegen können.
Gutachten-Besprechung
Wir gehen das Gutachten durch, damit Sie und Ihre Steuerberatung damit arbeiten können.
Was kostet ein Gutachten?
Ein seriöser Preis lässt sich erst nennen, wenn klar ist, worum es geht. Deshalb finden Sie hier keine Preisliste, sondern die Faktoren, aus denen sich das Honorar zusammensetzt – und ein Angebot, das Sie vorher kennen.
Aufwand
Wie lange dauert die Ortsbesichtigung, welche Messungen sind nötig, wie umfangreich fällt die schriftliche Ausarbeitung aus?
Objektgröße und -art
Eine Eigentumswohnung ist schneller beurteilt als ein Mehrfamilienhaus mit Nebengebäuden oder ein Altbau mit verschachtelter Bausubstanz.
Zweck des Gutachtens
Eine mündliche Einschätzung vor Ort ist etwas anderes als ein schriftliches Gutachten, das vor Gericht oder gegenüber einer Versicherung Bestand haben muss.
Dringlichkeit
Kurzfristige Termine und enge Fristen, etwa vor einem Notartermin oder einer Übergabe, erfordern eine andere Planung.
Festpreis nach kurzem, unverbindlichem Erstgespräch
Im Erstgespräch klären wir in wenigen Minuten, was Sie brauchen. Danach erhalten Sie einen Festpreis für den vereinbarten Umfang – bevor ich tätig werde. Das Erstgespräch selbst ist kostenfrei und verpflichtet Sie zu nichts.
Transparente Abrechnung, keine versteckten Kosten: Anfahrt im Kreis Mettmann und in Düsseldorf sowie Nebenkosten sind im vereinbarten Festpreis enthalten. Kommt während der Begutachtung Zusätzliches hinzu, bespreche ich das vorher mit Ihnen.
Häufige Fragen zur Restnutzungsdauer
Was kostet ein Restnutzungsdauergutachten?
Das hängt von Art und Größe des Objekts ab. Nach einem kurzen, unverbindlichen Erstgespräch nenne ich Ihnen einen Festpreis. Ob sich das Gutachten für Sie rechnet, klären wir vorher offen.
Erkennt das Finanzamt das Gutachten an?
Die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer ist in § 7 Abs. 4 EStG vorgesehen und wird per Gutachten nachgewiesen. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Herleitung. Die Prüfung liegt beim Finanzamt, eine Anerkennung kann ich nicht garantieren.
Für welche Objekte lohnt sich das?
Vor allem für vermietete Bestandsimmobilien mit älterer Substanz und wenig Modernisierung. Bei Neubauten oder frisch kernsanierten Gebäuden bringt es in der Regel nichts. Das sage ich Ihnen vorab ehrlich.
Ersetzt das die Steuerberatung?
Nein. Ich liefere die bautechnische Grundlage. Wie sie steuerlich anzusetzen ist, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung – am besten sprechen beide Seiten miteinander.
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Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren
Schildern Sie mir kurz Ihre Situation – telefonisch oder per E-Mail. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und welches Gutachten sinnvoll ist, und einen Festpreis für den vereinbarten Umfang.